Wir haben bemerkt, dass Überweisungen von Kunden unterschiedlich schnell bei uns ankommen. Manche kommen sofort, andere erst am nächsten oder am übernächsten Tag an. Ein netter Kunde hat uns den Grund dafür erklärt.
Innerhalb eines Instituts werden Überweisungen meist sofort bearbeitet. Für Überweisungen, die an ein anderes Institut gehen, gibt es täglich 3-5 Clearingläufe. Aber nicht jede Bank hat bei der Zielbank ein Konto. In solchen Fällen wird die Überweisung über Verbünde abgewickelt.
Ausgangs-Bank –> Große Verbundbank –> Verbundbank des Empfängers –> Empfänger-Bank
Idealerweise ist nur eine Verbundbank dazwischen, mehr als drei sollten es nicht sein.
Banken arbeiten natürlich mit dem Geld und das gilt auch bzw. insbesondere für die
Verbundbanken. Diese wissen, dass das Geld quasi sofort an sie weitergeleitet wurde und
wieviel Zeit sie nach der neueren Gesetzgebung haben, um die Überweisung auszuführen. Also parkt die Verbundbank das Geld so lange es geht – eine kurzfristige Anlage, aber bei den Summen kommt ein ordentlicher Ertrag zusammen.
Dafür, dass die erste Verbundbank ein bisschen mit dem Geld arbeiten kann, erhält die Hausbank des Versenders häufig bessere Konditionen für den Zahlungsverkehr bei der
Verbundbank.
Da die Kunden zum Monatsanfang und Monatsmitte ihr Gehalt bekommen und sehnsüchtig darauf warten, wird zu diesen Zeiten davon abgesehen. Das heißt, dass eine Überweisung zum 30./31. eines Monats meist schneller ausgeführt wird als eine Überweisung zum 07./08. eines Monats.
Sofern keine Kontodeckung vorhanden ist, wird der Betrag in vielen Banken dem persönlichen Berater digital vorgelegt und er hat dann zu entscheiden, ob er den Betrag freigibt oder nicht. Ein guter Berater weiß, ob der Kunde demnächst wieder Kontodeckung haben wird bzw. setzt sich mit seinen Kunden in Verbindung und klärt den Sachverhalt. Viele Berater blocken sich aus diesen gründen jeweils 2 x am Tag eine halbe Stunde, um die Freigaben abzuarbeiten. Per Arbeitsanweisung sind sie dazu verpflichtet.
Aber wie sind die gesetzlichen Ausführungsfristen für Zahlungsvorgänge? Diese sind in § 675s Absatz I BGB geregelt. Die Überweisung soll grundsätzlich spätestens am Ende des
folgenden Geschäftstags beim Empfänger eingehen, gerechnet vom Zugang des Auftrages an die Bank. Gibt man den Auftrag Montag früh auf, sollte er spätestens Dienstag Abend eingehen. Gibt man den Auftrag Montag Abend auf, sollte er spätestens Mittwoch Abend eingehen, weil Montag Abend keine Geschäftszeit ist und der Auftrag als Dienstag früh zugegangen gilt.
Wichtig ist auch die Valuta, also der Tag der Wertstellung. Ein Kontoauszug ist nicht immer aktuell. Ein Geldeingang mag Dienstag erfolgt sein, taucht aber erst Mittwoch auf den Kontoauszug auf. Da wird bei Tag der Wertstellung jedoch Dienstag vermerkt sein.
Quellen:
– Ein sehr netter Kunde (er hat den Text grob vorgeschrieben)
– http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/ueberweisungsverkehr/ueberweisungsverkehr.htm
– http://finance.wiwi.tu-dresden.de/Wiki-fi/index.php/%C3%9Cberweisung